Barrierefreiheit für Webseiten. Betrifft es Sie auch?
Bevor Sie in Panik geraten! Informieren Sie sich und lassen nicht Ihren Webdesigner von der „Leine“ und stürzen sich in Kosten die wahrscheinlich gar nicht nötig sind. Nicht grundsätzlich muss Ihre Website auch barrierefrei gemacht werden.
Es gibt Ausnahmen.
Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.
Falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden.
Grundsätzlich ist das Barcrierefreiheitsgesetz ein gute Sache finde ich. Aber ein gutes und durchdachtes Webdesign fängt schon viele der geforderten Punkte ab. z.B. Kontraste und Lesbarkeit von Schriften etc.
Also, erst informieren, dann agieren. Und wenn Sie eine professionelle Website benötigen? Sie wissen ja wo sie mich finden!